Als Selbstverteidigung wird die Vermeidung und die Abwehr von Angriffen auf die seelische oder körperliche Unversehrtheit eines Menschen bezeichnet . Die Spannweite solcher Angriffe beginnt bei Nichtbeachtung, unbedachten Äußerungen, Einnehmen von Gemeinschaftsraum usw., setzt sich fort über Mobbing, persönlichen Beleidigungen und tätlicher Körperverletzung und reicht bis zu schwersten Gewaltverbrechen.
Die Ausübung von Macht ist das Ziel des Täters.
Der größte Teil solcher Angriffe wird nicht von Fremden, sondern von Bekannten (z. B. Kollegen, Schulkameraden, Verwandte, Ehepartner, Freunden usw.) verübt.
Bei der Verteidigung gegen nicht-körperliche Angriffe spricht man heute auch von Selbstbehauptung.
Abzugrenzen von der reinen Selbstverteidigung ist die Selbstbehauptung. Mit diesem Begriff wird die Durchsetzung der eigenen Rechte mit verbalen, unverletzenden Mitteln bezeichnet. Meist auch in Verbindung mit De-Eskalationstechniken.
Unter dem juristischen Begriff Notwehr sind lediglich Maßnahmen zusammengefasst, die einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abwenden, außerdem gilt als Notwehr auch der Schutz von Gegenständen und anderen Rechtsgütern (Bsp: Diebstahl oder Raub). Angriffe, die nicht strafbewehrt sind, oder deren Strafverfolgung durch Behörden aus praktischen Gründen nicht möglich ist, werden vom Notwehrbegriff nicht abgedeckt (Beispiel: Mobbing, verbale Beleidigung). Etwas anderes ist, wenn der Angreifer seine Tat überzeugend ankündigt. (Bsp: Ich mach dich kalt...) und man gleich darauf mit einem gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff rechnen muß.
Die Art und die Ausführung der Verteidigung muss so gewählt werden, dass der Angriff sicher und endgültig abgewendet werden kann. Bei mehreren Möglichkeiten soll die mildeste gewählt werden, der Verteidigende muss jedoch kein Risiko eingehen, wenn ein weniger schweres Mittel nicht mit Sicherheit zum Erfolg führt.
Im Gegensatz zum allgemeinen Irrglauben sind die Auswirkungen der Notwehrhandlung auf den Angreifer irrelevant; weder ist ein Abwiegen von gesundheitlichen Schäden beim Angreifer erforderlich, noch sind Verletzungen des Angreifers, die aus der Notwehrhandlung resultieren, strafbar. Ein Angreifer muß auch nicht extra darauf hingewiesen werden, dass man Kampfsport / Kampfkunst betreibt !
Auch eine Flucht muss einem Verteidiger nicht zugemutet werden
"Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen".
Und bei uns ?
Bei uns kann man verschiedene Verteidigungsarten und Möglichkeiten gegen alle möglichen Arten von Angriffen kennenlernen. Das Spektrum geht von reiner (verbaler) Abwehr bis zu Kontertechniken. Wir bauen natürlich viele Techniken aus unserem Kampfkunstsystem mit in die Selbstverteidigung ein. Die Abwehr richtet sich gegen verschiedene Angriffe wie: Festhalten, Umklammern, Jacke oder Haare fassen, Würgen, Schwitzkasten, Boxer und Schwinger, Fußtritte und Bodentechniken, sowie auch gegen Angriffe mit Waffen (Stock, Messer, Strick, Pistole).
In speziellen Stunden wird auch auf mögliche Alttagssituationen und deren Gefahren eingegangen. (Bsp: U-Bahn, Parkbank). Nur wer schon eine Situation kennt gerät nicht in Panik, kann sich darauf einstellen und im besten Fall alleine durch sein Auftreten (Körpersprache) einer gewalttätigen Auseinandersetzung aus dem Wege gehen.
Der beste Kampf ist der, der nicht gekämpft wird.